Rechtsprechung
BFH, 21.12.1999 - III B 55/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Tod aufgrund Hilflosigkeit - Pauschbetrag - Außergewöhnliche Belastung
- Judicialis
EStG § 33b Abs. 3 Satz 3, Abs. 6; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; EStDV 1971 § 65 Abs. 1 und 5; ; BFHEntlG § Art. 1 Nr. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hilflosigkeit i.S.v. § 33 b EStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 21.12.1999 - III B 55/99
- BFH, 27.02.2002 - III B 55/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.01.1979 - VI R 107/76
Zur Gewährung des erhöhten Körperbehindertenpauschbetrags wegen Hilflosigkeit für …
Auszug aus BFH, 21.12.1999 - III B 55/99
Ferner stellt die Beschwerdebegründung nicht den hierzu bekannten Meinungsstand dar; sie setzt sich auch nicht mit der zur Rechtsfrage ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 28. September 1984 VI R 164/80, BFHE 142, 377, BStBl II 1985, 129, zu § 33b Abs. 3 Sätze 1 bis 3 EStG; vom 26. Januar 1979 VI R 107/76, BFHE 126, 556, BStBl II 1979, 260, zu § 33a Abs. 6 EStG 1971, § 65 Abs. 1 und 5 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung -EStDV- 1971) und der zur Rechtsfrage erschienenen Kommentarliteratur (vgl. etwa Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 33b EStG Anm. 132) auseinander.Das Vorbringen der Klägerin, die Entscheidung des FG stünde nicht im Einklang mit dem BFH-Urteil in BFHE 126, 556, BStBl II 1979, 260, wonach eine festgestellte Behinderung auch dann als dauernd anzusehen sei, wenn der Behinderte nach wenigen Tagen an der Behinderung versterbe, genügt diesen Anforderungen nicht.
Denn es fehlt bereits an einer Gegenüberstellung von abstrakten Rechtssätzen aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und einem solchen Rechtssatz aus dem als Divergenzentscheidung angegebenen Urteil des BFH in BFHE 126, 556, BStBl II 1979, 260 andererseits.
- BFH, 28.09.1984 - VI R 164/80
Ständige Hilflosigkeit - Dauernder Zustand der Behinderung - Körperbehinderung
Auszug aus BFH, 21.12.1999 - III B 55/99
Ferner stellt die Beschwerdebegründung nicht den hierzu bekannten Meinungsstand dar; sie setzt sich auch nicht mit der zur Rechtsfrage ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 28. September 1984 VI R 164/80, BFHE 142, 377, BStBl II 1985, 129, zu § 33b Abs. 3 Sätze 1 bis 3 EStG; vom 26. Januar 1979 VI R 107/76, BFHE 126, 556, BStBl II 1979, 260, zu § 33a Abs. 6 EStG 1971, § 65 Abs. 1 und 5 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung -EStDV- 1971) und der zur Rechtsfrage erschienenen Kommentarliteratur (vgl. etwa Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 33b EStG Anm. 132) auseinander. - BFH, 08.07.1998 - III B 113/97
InvZul; Abgrenzung Verpackungskosten - HK; grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 21.12.1999 - III B 55/99
Mit einem solchen Vorbringen wird - unbeschadet der Frage, ob die Grundsätze der Divergenzentscheidung, die zu § 33a Abs. 6 EStG 1971, § 65 Abs. 1 und 5 EStDV 1971 ergangen ist, auf den Streitfall anzuwenden sind - keine Divergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO entsprechend den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO bezeichnet (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 1998 III B 113/97, BFH/NV 1999, 365). - BFH, 17.06.1994 - III R 108/93
Unrechte Versagung des Rechts auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 21.12.1999 - III B 55/99
Das rechtliche Gehör - insbesondere i.S. von Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes - ist aber auch dann verletzt, wenn die Verfahrensbeteiligten von einer Entscheidung überrascht werden, weil das Urteil auf tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte gegründet ist, zu denen sie sich nicht geäußert haben und nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch keine Veranlassung hatten, sich zu äußern (Senatsentscheidung vom 17. Juni 1994 III R 108/93, BFH/NV 1995, 133).
- BFH, 30.08.2000 - III B 62/98
Divergenz bei mehreren tragenden Urteilsgründen; Verfahrensfehler durch …
Wird der Zulassungsgrund der Divergenz geltend gemacht, muss in der Beschwerdeschrift ein aus der angefochtenen Entscheidung des FG hervorgehender, tragender abstrakter Rechtssatz herausgestellt werden, der zu einem ebenfalls tragenden abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des BFH oder des BVerfG in Widerspruch stehen soll (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1999 III B 55/99, BFH/NV 2000, 741).Damit wird keine Divergenz entsprechend den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO bezeichnet (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 741).